Nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 steht uns noch die Einführung einer weiteren Neuregelung bevor: Die E-Privacy-Verordnung kommt voraussichtlich Anfang 2020 und wird auch eine Regelung zur Direktwerbung beinhalten.
Spätestens dann wird nur noch das Double-Opt-In-Verfahren („DOI“) für werbliche E-Mails (Newsletter) zulässig sein. Ein Grund für Dich, das Verfahren mal näher unter die Lupe zu nehmen.
Was ist das Double-Opt-In-Verfahren?
So funktioniert es: Beim Double-Opt-in-Verfahren (kurz: DOI) muss der Newsletter-Abonnent nach Ausfüllen des Anmeldeformulars noch zusätzlich einen Bestätigungs-Link klicken. Dieser wird ihm automatisch zugestellt. Es sind folglich zwei Schritte notwendig.
Trotz großer Akzeptanz der User verzichten immer noch viele Newsletter-Versender auf das DOI-Verfahren zur Abonnenten-Generierung. Anmelder landen dann oftmals sofort nach Ausfüllen eines Webformulars im Newsletter-Verteiler. Das birgt viele Risiken für Versender und User. Aus diesem Anlass habe ich zunächst noch mal alle wichtigen Vor- und Nachteile des Double-Opt-In-Verfahrens im Rahmen der DSGVO zusammengefasst – auf Basis eines Artikels von René Kulka:
Vorteile von Double-Opt-In-Verfahren (DOI)
- Gesetzeskonform: Newsletter-Abonnenten lassen sich am kostengünstigsten und schnellsten per Webformular generieren. Ausschließlich das Double-Opt-in-Verfahren bietet hier ausreichende Rechtssicherheit.
- Zuverlässigkeit: Fehler während des Anmeldeprozesses fallen dem Abonnenten zeitnah auf. Auch hat er die Möglichkeit, die Absenderadresse sofort in seine Kontaktliste zu speichern. Das erhöht die Zustellbarkeit signifikant.
- Datenhygiene: Bestätigte Daten sind aller Voraussicht nach korrekt. Spamtraps und Spaßeingaben bleiben außen vor und verunreinigen nicht den Datenbestand
Nachteile von Double-Opt-In-Verfahren
- Filtereffekt: Bestätigungs-E-Mails kommen nicht immer beim Anmelder an, werden als lästig empfunden oder vergessen. Dieser landet nicht im Verteiler und ist darüber möglicherweise sogar erbost.
- Pseudo-Sicherheit: Die Links in Bestätigungs-E-Mails müssen nicht immer durch den Anmelder geklickt worden sein – Virenscanner und Spamfilter folgen manchmal URLs automatisiert, um diese auf Schädlichkeit hin zu überprüfen.
- Einrichtungsaufwand: Die Produktion ergänzender Bestätigungs-E-Mails und Landingpages kostet Geld. Auch die Technologie muss einiges leisten – z.B. die Daten begonnener Anmeldungen eine gewisse Zeit speichern – und ggf. später wieder löschen.
Double-Opt-in-Verfahren
Ergänzende Tipps für das Double-Opt-In-Verfahren
In Ergänzung noch ein paar Tipps für die Einholung von elektronischen Einwilligungen im Double-Opt-In-Verfahren:
- Achte auf eine präzise Protokollierung aller Schritte (inklusive Datum, Uhrzeit, URL, Browser, Betriebssystem, jedoch möglichst nicht die IP-Nummer).
- Integriere im Webformular ausschließlich nicht vorab aktivierte Kontrollkästschen („Checkboxen“) zur einer Einverständniserklärung.
- Keinesfalls darfst Du den Hinweis auf das jederzeitige Widerrufsrecht vergessen.
- Ebenso wichtig: Datenschutzrechtliche Information über das E-Mail-Marketing auf einer Seite „Datenschutzinformationen“.
Fazit
Das Double-Opt-In-Verfahren ist noch nicht rechtsverbindlich. Der Einsatz wird dennoch unbedingt empfohlen, auch wenn mit einigen Nachteilen zu rechnen ist. Insgesamt überwiegen die Vorteile deutlich.
Schöner Artikel. Danke dafür!